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AGBs & Datenschutz

 

Optimieren Sie Ihr Gastronomie-Erlebnis mit Place2Digital: Unsere Lösung ermöglicht es Gästen, per QR-Code auf digitale Speisekarten zuzugreifen und direkt am Tisch einen Kellner zu rufen. Modern, effizient und normgerecht nach deutschen und EU-Standards – für Restaurants, Cafés und Bars. Als IT-Dienstleistung ist unser Angebot für Gastronomiebetriebe steuerlich absetzbar – eine Investition, die sich doppelt lohnt.

Vertrauen von führenden Gastronomen und Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für den Service „Digitale Speisekarte per QR-Code“. Digitale Speisekarte meint die Darstellung von Speisen/Getränken via QR-Code inklusive Design, Layout und Hosting.

(im Folgenden: „Anbieter“)
Anbieter:

Reiser-Deligny, Lorenz & Vu, Nguyen Minh Khoa GbR

– Place2Digital –

Verantwortliche Gesellschafter:

  • Lorenz Reiser-Deligny
  • Minh Khoa Vu

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen dem Anbieter und gastronomischen Betrieben (im Folgenden: „Kunden“), die den Service „Digitale Speisekarte per QR-Code“ nutzen. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

§2 Leistungsbeschreibung

  1. Der Anbieter erstellt, betreibt und hostet digitale Speisekarten, die über einen vom Anbieter bereitgestellten QR-Code abrufbar sind.
  2. Die QR-Codes werden dem Kunden digital zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, diese eigenständig zu vervielfältigen und auszudrucken oder die Erstellung und den Versand physischer QR-Code-Materialien (z. B. laminierte QR-Codes oder Tischaufsteller) optional über den Anbieter zu beauftragen.
  3. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:
    • technische Einrichtung der digitalen Speisekarte,
    • visuelle Gestaltung innerhalb der vom Anbieter vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten,
    • Hosting und Bereitstellung der digitalen Speisekarte,
    • Pflege und Betrieb der technischen Infrastruktur.
  4. Die konkrete Ausgestaltung einzelner Funktionen, Darstellungen oder Erweiterungen ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung, dem individuellen Angebot oder der Absprache mit dem Kunden. Ein Anspruch auf bestimmte Funktionen besteht nur, sofern diese ausdrücklich vereinbart wurden.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, die technische Ausgestaltung und Weiterentwicklung der digitalen Speisekarte anzupassen, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Zweck nicht beeinträchtigt wird.

§3 Beginn der Leistungserbringung

  1. Die Leistungserbringung beginnt, sobald:
    • der Kunde alle zur Umsetzung erforderlichen Inhalte vollständig und korrekt bereitgestellt hat und
    • die vereinbarte Ersteinrichtungsgebühr vollständig auf dem Konto des Anbieters eingegangen ist.
  2. Verzögerungen aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden führen nicht zu einer Minderung der Vergütungspflicht.
  3. Der Anbieter ist berechtigt, bei technischen, logistischen oder sonstigen, nicht vom Anbieter zu vertretenden Umständen angemessene Fristverlängerungen vorzunehmen.
  4. Die laufenden monatlichen Gebühren beginnen mit der erstmaligen Bereitstellung der digitalen Speisekarte, spätestens jedoch 45 Tage nach Vertragsabschluss, sofern die Verzögerung ausschließlich auf fehlende Mitwirkung des Kunden zurückzuführen ist.

§4 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt sämtliche Inhalte für die digitale Speisekarte zur Verfügung, insbesondere:
    • Speise- und Getränkenamen
    • Preise
    • Kennzeichnungen (z. B. Allergene, Zusatzstoffe)
  2. Der Kunde ist für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte verantwortlich.
  3. Änderungen und Korrekturen müssen rechtzeitig übermittelt werden, insbesondere bei Preisänderungen.
  4. Bei fehlerhaften oder nicht gesetzeskonformen Angaben haftet allein der Kunde.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen (insbesondere Allergene gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011 und Zusatzstoffe nach ZZulV) vollständig und korrekt zu übermitteln.
  6. Der Anbieter übernimmt keine Prüfung oder Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Die Verantwortung für die Lebensmittelkennzeichnung liegt allein beim Kunden.
  7. Der Kunde bestätigt, im Falle von Allergie- oder Unverträglichkeitsreaktionen allein verantwortlich zu sein, wenn Informationen fehlen oder fehlerhaft sind.
  8. Der Kunde hält zusätzlich eine physische Speisekarte vor, um das Tagesgeschäft bei Systemausfällen aufrechterhalten zu können.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter über die Maße und Anforderungen selbst beschaffter Tischaufsteller oder Halterungen zu informieren, sofern die QR-Codes für diese Formate angepasst werden sollen.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, ein rechtlich vollständiges und aktuelles Impressum für die digitale Speisekarte bereitzustellen. Dieses kann entweder aus einer bestehenden Webpräsenz des Kunden übernommen oder gesondert zur Verfügung gestellt werden. Für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Konformität des Impressums ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
  11. Sofern im Rahmen der Nutzung der digitalen Speisekarte personenbezogene Daten verarbeitet werden, ist der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Der Anbieter stellt dem Kunden auf Wunsch eine Vorlage für eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) zur Verfügung. Eine automatische Prüfung der datenschutzrechtlichen Konformität durch den Anbieter erfolgt nicht.

§5 Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Die vom Anbieter erstellte digitale Speisekarte einschließlich Struktur, Layout, Design, technischer Umsetzung, Quellcodebestandteile, Templates und sonstiger Funktionalitäten ist geistiges Eigentum des Anbieters.
  2. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung der digitalen Speisekarte ein.
  3. Der Kunde ist berechtigt, die bereitgestellten QR-Codes zum Zweck des Zugriffs auf die digitale Speisekarte zu vervielfältigen und zu verwenden.
  4. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere eigenständiges Hosting, Kopieren, Nachahmen oder Weiterverarbeiten der digitalen Speisekarte oder ihrer Bestandteile, ist untersagt.
  5. Zugriffe durch Gäste begründen keinerlei Nutzungs- oder Verwertungsrechte.
  6. Referenznennungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden.
  7. Bei unberechtigter Nutzung ist der Anbieter berechtigt, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  8. Der Kunde haftet für Rechtsverletzungen Dritter nur bei eigenem Verschulden.

§6 Verfügbarkeit und Support

  1. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet jedoch keine dauerhafte oder unterbrechungsfreie Erreichbarkeit.
  2. Bei Ausfällen durch Dritte bemüht sich der Anbieter um angemessene Übergangslösungen.
  3. Supportleistungen erfolgen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Ein Anspruch auf feste Reaktionszeiten oder sofortige Bearbeitung besteht nicht.
  4. Wartungs- oder Weiterentwicklungsarbeiten können zeitweise Einschränkungen verursachen.
  5. Die monatliche Vergütung umfasst einen üblichen Umfang an Supportleistungen. Überdurchschnittlicher oder projektbezogener Aufwand kann gesondert berechnet werden, sofern der Kunde vorab informiert wird.

§7 Datenschutz

  1. Der Anbieter verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Durchführung des Vertragsverhältnisses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (z. B. Name, Adresse, Ansprechpartner, Kontaktinformationen).
  2. Die Verarbeitung von Dokumenten erfolgt DSGVO-konform über Microsoft 365 / SharePoint. Der Anbieter nutzt hierbei ausschließlich Dienste von Auftragsverarbeitern, mit denen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO bestehen.
  3. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen an Auftragsverarbeiter, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses eingesetzt werden (z. B. Microsoft als Anbieter von Microsoft 365 / SharePoint) und mit denen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO bestehen.
  4. Beim Aufruf der digitalen Speisekarte durch Gäste oder Endnutzer werden technisch notwendige Zugriffsdaten (z. B. IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, Datum und Uhrzeit des Zugriffs) verarbeitet, soweit dies für die Bereitstellung, Sicherheit und Stabilität der digitalen Speisekarte erforderlich ist. Eine weitergehende Auswertung, Profilbildung oder dauerhafte Speicherung dieser Daten durch den Anbieter findet nicht statt.
  5. Nach Vertragsende werden personenbezogene Daten für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten gespeichert, um eventuelle Rückfragen oder Reaktivierungen zu ermöglichen.
  6. Buchhaltungsrelevante Daten (z. B. Rechnungen) werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bis zu 10 Jahre aufbewahrt.
  7. Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Anfragen hierzu sind schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter zu richten.
  8. Wiederholte oder offensichtlich unbegründete Anfragen des Kunden nach Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung können gemäß Art. 12 Abs. 5 DSGVO mit einem angemessenen Entgelt verbunden oder abgelehnt werden. Der Kunde bleibt in jedem Fall berechtigt, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren. Gesetzlich verankerte Rechte des Kunden nach der DSGVO bleiben hiervon unberührt.

§8 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Für die erstmalige Einrichtung der digitalen Speisekarte fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an. Diese umfasst die technische und gestalterische Umsetzung sowie die Erstellung der QR-Codes.
  2. Die Nutzung der digitalen Speisekarte ist an ein monatliches Entgelt gebunden. Die Höhe richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang sowie der Anzahl der genutzten Standorte.
  3. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, können gesondert berechnet werden.
  4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.

§9 Zahlungsverzug

  1. Rechnungen des Anbieters sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  2. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 5 € je Mahnung zu verlangen.
  3. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur digitalen Speisekarte bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend zu sperren, ohne dass dadurch vertragliche Pflichten des Anbieters verletzt werden.
  4. Weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs, einschließlich der Kosten für gerichtliche oder außergerichtliche Maßnahmen, bleiben unberührt. Der Anbieter ist ausdrücklich berechtigt, vom Kunden entstandene gerichtliche und außergerichtliche Inkassokosten zu verlangen.
  5. Bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen erfolgt keine Nutzung der digitalen Speisekarte.

§10 Betriebsruhe (temporäre Deaktivierung von Standorten)

  1. Der Kunde kann aus betrieblichen Gründen (z. B. Umbau, saisonbedingte Schließung, längerer Urlaub) für einzelne oder mehrere Standorte eine temporäre Deaktivierung der digitalen Speisekarte („Betriebsruhe“) beantragen.
  2. Die Betriebsruhe ist standortbezogen mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (z. B. per E-Mail) beim Anbieter zu beantragen und bedarf der Bestätigung durch den Anbieter.
  3. Die Betriebsruhe kann nur für volle Abrechnungszeiträume vereinbart werden und ist auf maximal drei Abrechnungszeiträume pro Kunde und Kalenderjahr begrenzt.
  4. Das vertraglich vereinbarte monatliche Grundentgelt des Kunden bleibt unabhängig von der Betriebsruhe einzelner Standorte bestehen und wird während der Betriebsruhe unverändert weiterberechnet, solange mindestens ein Standort des Kunden im System geführt wird aktiv.
  5. Für jeden zusätzlich vereinbarten Standort, der während der Betriebsruhe deaktiviert wird, tritt für die Dauer der Deaktivierung anstelle der regulären standortbezogenen Zusatzgebühr eine reduzierte Pauschale in Höhe von 15 € pro Abrechnungszeitraum.
  6. Werden sämtliche Standorte eines Kunden gleichzeitig in Betriebsruhe versetzt, entfällt die reguläre standortbezogene Zusatzgebühr vollständig. In diesem Fall wird für jeden Standort ausschließlich die reduzierte Pauschale gemäß Absatz 5 berechnet.
  7. Während der Betriebsruhe besteht kein Anspruch auf aktive Nutzung, inhaltliche Änderungen oder Supportleistungen für die deaktivierten Standorte.
  8. Nach Ablauf der vereinbarten Betriebsruhe wird die Leistung automatisch wieder aktiviert und die ursprünglich vereinbarten Entgelte gelten erneut.
  9. Eine rückwirkende Betriebsruhe ist ausgeschlossen. Der Anbieter behält sich vor, Anträge auf Betriebsruhe abzulehnen, sofern berechtigte betriebliche oder technische Gründe entgegenstehen.

§11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Reaktivierung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar. Die Kündigung wird zum Ende des darauffolgenden Abrechnungsmonats wirksam.

  2. Die Kündigung kann sich auf einzelne Standorte oder auf den gesamten Vertrag beziehen.

  3. Nach Wirksamwerden der Kündigung wird die digitale Speisekarte für den gekündigten Standort bzw. die gekündigten Standorte deaktiviert.

  4. Der Anbieter hält die gekündigten Inhalte für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten inaktiv vor.

    Eine Reaktivierung ist innerhalb dieses Zeitraums möglich und setzt voraus:

    • eine einmalige Reaktivierungsgebühr in Höhe von 50 € je Standort, sowie
    • ab dem 4. Monat nach Kündigung zusätzlich eine monatliche Vorhaltepauschale in Höhe von 15 € je Standort und Abrechnungsmonat.
  5. Nach Ablauf von 12 Monaten ab Wirksamwerden der Kündigung ist eine Reaktivierung ausgeschlossen. In diesem Fall ist für eine erneute Nutzung der Leistung ein Neuabschluss des Vertrags einschließlich Ersteinrichtungsgebühr erforderlich.

§12 Änderungen der AGB

  1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Anpassung des Leistungsangebots, Schließung von Regelungslücken) erforderlich ist.
  2. Der Kunde wird über Änderungen schriftlich per E-Mail informiert.
  3. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als stillschweigend angenommen.
  4. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.
  5. Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs behalten sich beide Parteien das Recht vor, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

§13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet nicht für fehlerhafte Inhalte, die vom Kunden übermittelt wurden.
  2. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen von Allergenen oder Zusatzstoffen entstehen.
  3. Bei technischen Störungen aufgrund höherer Gewalt oder Ausfällen von Hostingdiensten haftet der Anbieter nicht für Folgeschäden.
  4. Der Anbieter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
  5. Ansprüche des Kunden gegen den Anbieter müssen innerhalb von 12 Monaten ab Entstehung des Anspruchs schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls sind sie ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
  6. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für gesetzlich zulässige Pflichtverletzungen, insbesondere für Datenverlust oder Systemstörungen, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
  7. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Schäden.

§14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern gesetzlich zulässig.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen unberührt.

Unsere Leistungen für die digitale Gastronomie

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Lorenz Reiser-Deligny

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